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Garantie

Garantiebedingungen:
Der Hersteller SAN MARTIN WATCH CO.,LTD gewährt 2 Jahre Garantie auf das mit dem Garantieversprechen beworbene Produkt. Die Frist zur Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Kaufdatum.

Sollten während dieses Zeitraums, bei normalem Gebrauch, Material- oder Verarbeitungssfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auftreten, so gewährt Ihnen der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Im Garantiefall einer auf san-martin.de gekauften Uhr wenden Sie sich bitte an:

Alexander Wege und Marcel Wege GbR
In den Dörrwiesen 8
65510 Idstein
E-Mail: service@san-martin.de

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäße oder Missbräuchliche Behandlung
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, das Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist.

Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt die Garantieabwicklung für Sie in jedem Fall frachtfrei, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.

Wichtiger Hinweis: Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen blieben etwaige bestehende Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen des Herstellers verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.